Neue PSA-Verordnung ab 21.04.2019 in Kraft

Name:

Gerald Walter und weitere 140 Nutzer von www.atemschutzlexikon.de

Frage:

Hallo atemschutzlexikon.de

Sie hatten erwähnt, dass in Deutschland die neue PSA-Verordnung in Kraft getreten ist.

Welche wichtigen Veränderungen folgen daraus? Ist es tatsächlich so, das PSA erst nach deren Einweisung benut5zt werden darf?

Antwort

Hallo Herr Walter und all die anderen Interessierten,

ja, die PSA-Verordnung (EU 2016/425) ist in Kraft – übrigens schon 14 Monate. Seit 26.04.2018 ersetzt sie die bisherige EU-Richtlinie 89/686/EWG RICHTLINIE DES RATES vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen.

Die einjährige Übergangsfrist der PSA-Verordnung EU 2016/425 lief am 21.04.2019 ab. Dieses Jahr wurde allen Beteiligten zugebilligt, um die neuen Bedingungen nicht überstürzt umsetzen zu müssen.

Alle nach dem 21.04.2019 beschaffte PSA müssen also den neu geregelten Bedingungen entsprechen, vor allem:

  • die Risikokategorie III (Risiken, die zu schwerwiegenden Folgen wie irreversible Gesundheitsschäden und Tod) wurde erweitert um die 5 Risiken Schnittverletzungen, Hochdruckstrahl, Verletzungen durch Projektile und Schnittverletzungen, Lärm, Kettensägen. Alle PSA zum Schutz vor Risiken der Risikokategorie III sind strengen Konformitätsprüfungen zu unterziehen.
  • Die Konformität der PSA ist jährlich nachzuprüfen
  • PSA der Kategorie III dürfen nur nach Unterweisung benutzt werden
  • Hersteller der PSA der Kategorie III müssen die jeweilige Konformitätserklärung jeder PSA beilegen.

PSA, die noch nach bisheriger EU-Richtlinie 89/686/EWG zugelassen und bis 20.04.2019 beschafft wurde, unterliegt dem Bestandsschutz und bleibt weiter und ohne zusätzlich Prüfungen trag- bzw. nutzbar.

W. Gabler

Ltr. Redaktion ASL