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Definition
Schadenseintritt kann nicht rechtzeitig verhindert werden.
Erläuterung
Die Feuerwehr kann meist auf Gefahren nur reagieren, selten dagegen agieren.
Bildquelle: Dräger AG
Schadenseintritt kann nicht rechtzeitig verhindert werden.
Die Feuerwehr kann meist auf Gefahren nur reagieren, selten dagegen agieren.
Bildquelle: Dräger AG