Vfdb Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)
Die vfdb ist Verein der mit Kooperation, Erfahrungsaustausch und Bewußtseinsbildung die Sicherheit im Brandschutz erhöht. Gegliedert in 14 Fachreferate arbeiten deren etwa 3.000 Mitglieder an der Verbesserung der Sicherheit im Umgang mit den Gefahren des täglichen Lebens und der Industriegesellschaft.
Die vfdb arbeitet an der Lösung vielfältiger Sicherheitsprobleme, unterstützt dazu unterschiedlichste Forschungsvorhaben, gibt Richtlinien und Empfehlungen heraus und hilft bei der Aufstellung und Definition von nationalen, europäischen und weltweit geltenden Normen (DIN, CEN, ISO).
Die 14 Fachreferate der vfdb bearbeiten folgende Themen:
- Referat 1 Vorbeugender Brandschutz
- Referat 2 Brand- und Explosionsursachen
- Referat 3 Feuerwehren
- Referat 4 Ingenieurmethoden des Brandschutzes
- Referat 5 Brandbekämpfung, Gefahrenabwehr
- Referat 6 Fahrzeuge und technische Hilfeleistung
- Referat 7 Informations- und Kommunikationstechnik
- Referat 8 Persönliche Schutzausrüstung
- Referat 9 Werksicherheit und Werkbrandschutz
- Referat 10 Umweltschutz
- Referat 11 Brandschutzgeschichte
- Referat 12 Brandschutzaufklärung und -erziehung, Öffentlichkeitsarbeit
- Referat 13 Forschungsmanagement und Information
- Referat 14 Brandschutzanlagen
Eines ihrer Arbeitsergebnisse sind Richtlinien. Das sind Technische Richtlinien, also Regelwerke, die Empfehlungen zu einem Sachverhalt und zu Verhaltensweisen enthalten. Diese technische Vorschläge wurden von Fachspezialisten erstellt. Sie sind juristisch unverbindlich, zeigen aber einen Weg auf, der zur Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, technischen Abläufen usw führt.
Richtlinien der vfdb, Ref. 8 Persönliche Schutzausrüstung
Diese Richtlinien sind vom Carl Heymanns Verlag zu beziehen oder nach Übernahme in das DGUV Regelwerk aus der DGUV- Publikationsdatenbank www.dguv.de/publikationen herunterladbar.
Übersicht der vfdb-Richtlinien für Atem- und Körperschutz (Stand 22.12.2018)
Nr RL / | Titel | Ziel der Richtlinie | Blätter der Richtlinie | |
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0800 | Grundsätze | Voraussetzungen und Verfahren zur Eignungsfeststellung und praktischen Erprobung von PSA für Einsatzaufgaben bei den deutschen Feuerwehren erkennen | —- | |
0810 | Auswahl PSA | PSA auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei den deutschen Feuerwehren auswählen und die Schutzmöglichkeiten jeder PSA der Feuerwehr exakt einschätzen, ihre Fähigkeit zum Kompensieren von Gefahren analysieren, Darstellung der erforderlichen Eigenschaften der PSA benennen sowie ihre Einsatzmöglichkeit für die Feuerwehr einschätzen Hinweis: Die Inhalte der bisherigen RL 0801, 0802, 0803, 0805 und 0806 wurden in die RL 0810 übernommen, sind aber derzeit noch von der Homepage DGUV als DGUV Information kostenfrei herunterzuladen. | 1 CSA 2 Atemschutzgeräte 3 Tauchgeräte 4 Feuerwehrhelme 5 Schutzbekleidung 6 Infektionsschutz 7 Kontaminationsschutz 8 Schutzhandschuhe 9 Schuhwerk der F 10 PSA Wasserrettung 11 PSA Rettungsdienst 12 Augen- und Gesichtsschutz 13 Gehörschutz 14 Insektenschutz 15 Wärme- und Hitzeschutz 16 Haltesysteme 17 Absturzsicherung | |
0820 auch:DGUV Information 205-031 | Zusatzausrüstung an PSA der Feuerwehr | Zusatzausrüstungen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit zum Anbringen an PSA der Feuerwehr beurteilen. Die Richtlinie kann als Leitfaden für die Auswahl bei der Beschaffung geeigneter Zusatzausrüstung zur Kombination mit einer Befestigung an PSA herangezogen werden. Sie bietet Verantwortlichen Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften und hilft bei der Ermittlung von feuerwehrspezifischen Risiken und der Zuordnung von Zusatzausrüstung und PSA | — | |
0830 | Handhabung und Nutzung von PSA | Hinweise zur Schulung und Ausbildung Hinweis Seit 2018 in Erarbeitung | ||
0840 | Wartung und Instandhaltung | PSA der Feuerwehr korrekt instand halten. Sie legt Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten für alle genannten PSA bei den Feuerwehren fest und erläutert diese Arbeiten Hinweise: · Die bisherige RL 0804 wurde zunächst ohne inhaltliche Änderungen in RL 0840, Blatt 2 Atemschutzgeräte umbenannt, deren vollständige Überarbeitung im Frühjahr 2018 begann · Alle anderen Blätter sind in Erarbeitung | 1 CSA 2 Atemschutzgeräte 3 Tauchgeräte 4 Feuerwehrhelme 5 Schutzbekleidung 6 Infektionsschutz 7 Kontaminationsschutz 8 Schutzhandschuhe 9 Schuhwerk der F 10 PSA Wasserrettung 11 PSA Rettungsdienst 12 Augen- und Gesichtsschutz 13 Gehörschutz 14 Insektenschutz 15 Wärme- und Hitzeschutz 16 Haltesysteme 17 Absturzsicherung |