Desinfektionsmethoden

Definition

Desinfektion ist die Beseitigung von Mikroorganismen durch Abtöten, Inaktivieren oder Entfernen, bis von dem zu desinfizierenden Material keine Infektion mehr ausgehen kann.

Wichtigste Desinfektionsverfahren:

  • Hitzedesinfektion mittels Dampf, Auskochen, Heißluft und Wärmestrahlung
  • Nebeldesinfektion mittels Aerosolspray von Desinfektionsmitteln
  • Verbrennung
  • Strahlung durch ultraviolette oder radioaktive Strahlung
  • mechanische Verfahren z.B. durch Filtration
  • chemische Verfahren mit chemischen Desinfektionsmitteln

Erläuterung

Nach der Desinfektion sind die behandelten teile gründlich zu spülen, um Schäden an der Haut der Atemschutzgeräteträger, z.B. durch Verätzen mit Desinfektionsmittel, zu vermeiden. Die Durchführung der Desinfektion ist mittels Prüfkalender in Richtlinien und Vorschriften

  • Herstellervorgaben in Bedienungsanleitung und Wartungsvorgaben
  • Richtlinie vfdb 0840 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“
  • DGUV I 205-013 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“
  • DGUV-R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“

vorgeschrieben und erfolgt in regelmäßigen Abständen und nach Benutzung. Die Desinfektion war erfolgreich, wenn die Viren und Mikroorganismen durch Abtöten, Inaktivieren oder Entfernen reduziert wurden, bis von dem zu desinfizierenden Material keine Infektion mehr ausgehen kann. Das setzt eine Reduzierung um mindestens 99,9% voraus. Empfehlenswert ist es für Atemschutz- und CSA Werkstätten, möglichst oft mittels Schnelltest den Desinfektionserfolg zu prüfen, wenigstens aber zweimal jährlich die Qualität der Desinfektionsarbeit mit der Abklatschprobe nachzuweisen.

Biologische Gefahren

Definition

Menschen, Tieren und Pflanzen gefährdende Gefahren, die alle von pathogenen Mikroorganismen und Viren ausgehen und zu Erkrankung und Tod führen können.

Erläuterung

Heute belauern den Menschen zahlreiche biologische Gefahren. Dazu zählen vor allem

  • terroristische, kriminelle oder militärische Anschläge
  • natürliche Übertragung im individuellen Bereich
  • Seuchengefahr in neuer Qualität durch internationalen Waren- und Personenverkehr, z.B. SARS, Influenza, meldepflichtige Erkrankungen
  • nur mit spezieller Ausrüstung und spezieller Ausbildung erkenn- und identifizierbar
  • unsichtbare, lautlose, mit menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbare Gefahren deren Folgen zeitlich versetzt zwischen Infektion und Krankheitsausbruch auftreten
  • enorme Variabilität und Vielfalt des Gefahrenpotentials der krankmachenden Keime

Krankmachende Keime unterliegen örtlich und zeitlich nicht zu begrenzenden Prozessen. Sie lassen sich durch Desinfektion und Sterilisation bekämpfen.