Haltbarkeit Vollmaske

Name:

Stefan Skarabis

Frage:

Gibt es Herstellerrichtlinien über die Einsatzdauer von Vollmasken bzw. wann müssen die ausgesondert werden?

Antwort

Sehr geehrter Herr Skarabis,

Für die Festlegung von Vollmasken und ähnlichen Schutzausrüstungen sind keine einheitlichen Regeln vorhanden. Dafür ist die Haltbarkeit z. B. von Vollmasken von zu vielen Faktoren abhängig, z. B. Einsatzbelastungen, Anzahl der Perioden Tragen-Reinigen-Desinfizieren, Lagerbedingungen, Handhabungsbedingungen.

Als Empfehlung gilt aber: ca. 15 Jahre bzw. solange, wie die Maske beim Prüfen Dicht wird. Allerdings kann das auch schon nach 10 Jahren sein oder auch erst nach 20 Jahren.

Auch Versprödungen, Deformierungen, korrodierte Maskenkörperoberflächen u.ä. sind Anzeichen für Auswechselbedarf der Vollmaske.

Ein weiterer Hinweis: wenn beim Aufsetzen der Maske ein schwarzer Rand auf dem Gesicht des Maskenträgers entsteht, ist die Korrosion der Vollmaske zu weit fortgeschritten. Dann sollte sie ersetzt werden.

Außerdem können Termine der Hersteller für auslaufende Ersatzteilversorgungen für Neubeschaffung Anlass sein.

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler

Lagerung von Vollmasken

Name:

Peter Wolf

Frage:

Sehr geehrter Herr Gabler,

Atemschutzmasken sind entsprechend Rechtslage luftdicht zu verpacken. Die Hersteller von Atemschutzmasken weisen darauf hin, dass die Ecken der Beutel, in denen die Masken „luftdicht verpackt“ werden, abgeschnitten werden sollen, um die Bildung eines weißen Belages auf den Masken zu verhindern. Ist das richtig? Mir geht es insbesondere um den 2-Jahres-Prüfzyklus. Wie steht das Referat 8 des VFDB dazu?

Antwort:

Sehr geehrter Hr. Wolf,

Atemschutzexperten und Hersteller von Vollmasken sind sich einig,

Atemschutzmasken entsprechend Hersteller und Richtlinie vfdb 0804 luftdicht zu verpacken luftdicht in diesem Fall ist aber so definiert, dass ein Gasaustausch zwischen Verpackungsinnerem und Umgebung möglich sein muss, ohne das Fremdkörper eindringen können zu empfehlen ist entweder die Verwendung von perforierter Folie oder gasdichte Folientüten mit einer bis etwa 0,5 cm Kantenlänge geringfügig abgeschnittenen Ecke.
Grund für den Bedarf an diesem Luftwechsel sind Versuche, die bestätigten, dass sich bei dicht geschlossener Verpackung der Weichmacher aus dem Maskenmaterial lösen kann und als weißer Belag an der Materialoberseite sichtbar wird. Fördernd auf diese Entwicklung wirkt sich die Bildung von Kondenswasser in der Verpackung aus, z. B. bei Lagerung unter wechselnden Temperaturverhältnissen.

Eine einschränkende Wirkung auf die 2-jährige Lagerzeit ohne Halbjahreskontrolle nach Vorgaben in der Richtlinie vfdb 0804 (Atemanschlüssen ohne erhöhte klimatische und mechanische Belastungen wie das Mitführen auf Fahrzeugen) besitzt die Sicherung des Luftwechsels nicht.

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler
Ltr. Redaktion