Definition
dient in Atemschutzwerkstätten zum Trocknen und Imprägnieren der Feuerwehrschutzkleidung, von Vollmasken und ggf. zum Trocknen bestimmter Schutzausrüstungen für den Körperschutz, z. B. von Kontaminationsschutzanzügen.
Erläuterung
Wäschetrockner in der Ausführung als Industrietrockner können auch für die Trocknung von Vollmasken verwendet werden. Dafür existiert ein Zusatz für die Maskentrocknung, der in den Trockner eingesteckt wird.
Die Trocknung von gereinigter und imprägnierter Feuerwehrschutzkleidung lässt sich nur in ausreichend leistungsfähigen Trocknern durchführen.
Bildquelle: Dräger AG