Definition
Teil der Persönlichen Schutzausrüstung, mit der der Träger im Straßenverkehr besser sichtbar wird.
Erläuterung
Alle Feuerwehrangehörigen, die der Gefahr durch fließenden Verkehr ausgesetzt sind, tragen Warnkleidung, z. B. Warnweste oder Feuerwehrüberjacke, die neben anderen Funktionen auch die der Warnkleidung erfüllt. Für Atemschutzgeräteträger nicht geeignet, da die Warnkleidung z. B. durch Pressluftatmer verdeckt wird.
Bildquelle: DGUV