Warnsignalprüfung

Definition

Bestandteil der Pressluftatmerprüfung, bei der die Funktionsfähigkeit der Warneinrichtung durch einen Atemschutzgerätewart geprüft wird.

Erläuterung

Das Warnsignal muss bei einem Restdruck von 55 ± 5 bar ansprechen. Die Prüfung dieses Ansprechdrucks erfolgt durch Reduzierung des Hochdrucks auf den Ansprechwert des Warnsignals, z. B. beim Pressluftatmer durch Druckentlastung am Lungenautomat. Dabei muss akustisch ein Warnsignal als Pfeifton wahrnehmbar sein.

Bildquelle: Dräger AG