Definition
sind Unfälle zwischen Wohnung und Dienst- bzw. Arbeitsplatz
Erläuterung
Wegeunfälle werden wie Arbeitsunfälle entschädigt. Der Versicherungsschutz
gilt auch für Umwege, die zur Erfüllung dienstlicher oder arbeitsrechtlich begründeter Tätigkeiten erforderlich sind. Abweichungen vom direkten Weg aus privaten Gründen führen dagegen zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Auch die Wege vom oder zum Dienst in einem Gerätehaus einer Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Alarmfahrt dorthin sind versichert.
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