
Definition
Kennnummer eines Zulassungsdokumentes, z.B. Nr. der EG-Baumusterprüfbescheinigung
Bildquelle: Dräger AG
Kennnummer eines Zulassungsdokumentes, z.B. Nr. der EG-Baumusterprüfbescheinigung
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eine schriftliche Aussage, dass ein Gerät für die Verwendung in einem bestimmten Bereich zugelassen ist, d. h. Verwendungseignung aufgrund erlassener Betriebspläne bzw. Richtlinien, z. B. Bergbauerlasse; Europäische Direktiven.
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