Befähigte Person

Definition

Eine befähigte Person ist, wer spezielle Kenntnisse über ein definiertes Gebiet bzw. Produkt besitzt, sie zur Verfügung stellt und nach anerkannten Regeln der Technik arbeitet.

Erläuterung

Atemschutzgerätewart, der entsprechend seiner Ausbildung und Geräteschulung in der Lage ist, die Gerätefunktion zu beurteilen und das Gerät sachgerecht zu warten, z. B. die Instandsetzung von Pressluftatmern nach einem Feuerwehreinsatz. Voraussetzungen, Ausbildung u.a. siehe DGUV R112-190 bzw. BGI/GUV-I 8674 (identisch mit vfdb 0804) „Benutzung von Atemschutzgeräten“, Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr.

Bildquelle: Dräger AG