Instandhaltung – Originalteile

Definition

zur Aufrechterhaltung der Produkthaftung sind bei der Instandhaltung von Atemschutzgeräten grundsätzlich nur Originalteile, d.h. vom Hersteller des Gerätes angebotene Teile, zu verwenden.

Erläuterung

Bei Verwendung anderer Teile, z.B. handelsüblicher 0-Ringe oder Splinte, erlischt die Produkthaftung und die bisherige Verantwortung des Herstellers (Zertifizierung) geht an den Betreiber bzw. Instandhalter über.

Bildquelle: Dräger AG