Definition
dient der Beurteilung, ob bei dem beabsichtigten Betrieb eines Atemschutzgerätes (ASG) alle Maßnahmen getroffen worden sind, die nach dem Stand der Technik zum ausreichenden Schutz Einzelner und der Allgemeinheit vor Schäden an Leben, Gesundheit und Sachgütern erforderlich sind.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Sachverständigenprüfungen dürfen nur Sachverständige ausführen. So prüft der Sachverständige für Druckbehälter z.B. die Druckbehälter von Pressluftatmern auf Druckfestigkeit.