Sachverständigenprüfung

Definition

dient der Beurteilung, ob bei dem beabsichtigten Betrieb eines Atemschutzgerätes (ASG) alle Maßnahmen getroffen worden sind, die nach dem Stand der Technik zum ausreichenden Schutz Einzelner und der Allgemeinheit vor Schäden an Leben, Gesundheit und Sachgütern erforderlich sind.

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Erläuterung

Sachverständigenprüfungen dürfen nur Sachverständige ausführen. So prüft der Sachverständige für Druckbehälter z.B. die Druckbehälter von Pressluftatmern auf Druckfestigkeit.

Sachverständiger

Definition

eine Person mit spezieller Sachkunde oder speziellem Fachwissen.

Erläuterung

Personen können ihr Sachverständnis z. B. durch spezielle Sachkunde über den Pressluftatmer oder durch spezielles Fachwissen über den gesamten Atemschutz nachweisen.

Sachverständige können gesetzlich vereidigt sein, z. B. als Gutachter für Druckgasanlagen. Die SV führen u.a. Sachverständigenprüfungen durch. So führt der SV für Druckbehälter z. B. die Druckprobe an Druckluftflaschen von PA durch.

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