Ausbildung im Atemschutz (Zusatzinformation)

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgt auf der Basis von DGUV R112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten, der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr oder Vorschriften des Grubenrettungsdienstes:

  • umfasst für Atemschutzgeräteträger für umluftunabhängige Atemschutzgeräte mit Unterricht (Zweck und Regelwerk des Atemschutzes, Atmung, Atemgifte, Gerätekunde, Einsatzgrundsätze, Hinweise zu Pflege und Wartung) und praktischer Ausbildung (Anlegen, Handhabung, Gewöhnung, Orientierung, Verständigung, körperliche Belastung, Üben von Einsatztätigkeit) mindestens 24 Stunden;
  • umfasst für Atemschutzgeräteträger umluftabhängiger Atemschutzgeräte mit Arbeitsaufgaben, z. B. im industriellen Atemschutz, etwa 2 Stunden theoretische Ausbildung (Zweck und Regelwerk des betrieblichen Atemschutzes, Atmung, in Betracht kommende Schadstoffe, Gerätekunde, Hinweise auf zu erwartender Belastung, Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer) und praktische Ausbildung (Anlegen, Handhabung, Gewöhnung, Verhalten auf der Flucht, Instandhaltung),
  • umfasst für Personen, die mit Atemschutz zur Selbstrettung ausgerüstet sind, mindestens 1 Stunde mit theoretischer (Zweck, Benutzerinformation, in Betracht kommende Schadstoffe, Atmung, Gerätekunde, Verhalten auf der Flucht) und praktischer Ausbildung (Anlegen und Gewöhnung).

Die Ausbildung zum Atemschutzgerätewart erfolgt auf der Basis von BGR 190 bzw. GUV-R 190 Benutzung von Atemschutzgeräten, der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr oder Vorschriften des Herstellers und umfasst:

  • Überwachung, Lagerung und Verwaltung von Atemschutzgeräten,
  • Führen der Personalkartei und des Gerätenachweises,
  • Terminüberwachung,
  • Beantragung spezieller Geräteprüfungen, z. B. Druckbehälterprüfung,
  • Prüfen, Warten und Instandsetzen von Atemschutzgeräten,
  • ggf. Ventilwechsel.

Bei einer Ausbildung an einer Landesfeuerwehrschule wird zusätzlich vermittelt:

  • Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern und Mitwirkung in der Ausbildung im Atemschutz
  • Desinfektion im Atemschutz
  • Lagerung und Verwaltung von Atemschutzgeräten
  • Führen der Personalkartei und des Gerätenachweises

Die Ausbildung im Atemschutz für Gerätewart der Feuerwehr beinhalten:

  • Überwachung, Lagerung und Verwaltung von Atemschutzgeräten,
  • Führen der Personalkartei und des Gerätenachweises,
  • Terminüberwachung und Beantragung von Geräteprüfungen.