Es gibt folgende genormte Sicherheitsbereiche
SB – Grundanforderungen
S1 – Zusatzanforderungen (geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich)
S2 – wie S1 und bedingt wasserdicht (DIN EN 20345)
S3 – wie S2 und zusätzlich durchtrittsicher und profilierte Laufsohle
S4 – wie SB mit zusätzlicher Energieaufnahme im Fersenbereich
S5 – wie S4 und zusätzlich durchtrittsicher
Zum Einsatz als Schutzkleidung bei der Feuerwehr ist Schutzschuhwerk geeignet, wenn es mindestens die Zusatzanforderungen S 3 oder S 5 erfüllt und folgende Eigenschaften besitzt:
- Zehenschutzkappe (200 Joule)
- antistatisch
- Kraftstoffbeständigkeit
- geschlossener Fersenbereich
- Energieaufnahmevermögen im Fersenbreich
- Wasserdurchtritt (60 Min. nicht größer als 30%)
- Wasseraufnahme (30 Min. > 2g)
- Durchtrittsicherheit
- profilierte und damit rutschsichere Laufsohle