ASGT ohne Rettungsaufgaben haben nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV R112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ mindestens folgende Fortbildung zu absolvieren
- Träger von Filtergeräten
die Dauer der jährlichen Wiederholungsunterweisung richtet sich nach Art, Häufigkeit und Umfang des Einsatzes. Auf die zur Fortbildung gehörenden Trageübung kann verzichtet werden, wenn die Filtergeräte häufig benutzt werden
- Träger von Isoliergeräten
müssen jährlich mindestens 2 Stunden Wiederholungsunterweisungen absolvieren. Dazu gehört eine theoretische Unterweisung und eine Trageübung. Auf das Tragen von Isoliergeraten kann verzichtet werden, wenn der Atemschutzgeräteträger die Gerate häufig benutzt.
- Träger von Selbstrettern
müssen eine Wiederholungsunterweisung in jährlichem Abstand absolvieren. Die muss eine Trageübung und eine Unterweisung enthalten.