Das Verfahren und die Reinigungsmittel sind vom Hersteller des Atemschutzgerätes vorgeschrieben. Die Nichtbeachtung dieser Festlegungen können zu Zerstörungen und den Verlust der Produkthaftung nach sich ziehen.
Nach DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ zählt die Reinigung zur Wartung, weil damit zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats beigetragen wir.