Lungenautomatprüfung (Zusatzinformation)

Entsprechend der Herstellervorschriften und der Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“ ist die Membran des Lungenautomaten, der Lungenautomat selbst und der Lungenautomatenschlauch folgendermaßen zu prüfen:

Sicht- Dicht- und Funktionsprüfung der Membran

Sichtprüfung:

Die Lungenautomatenmembran ist nach jedem Einsatz in aggressiven Medien und mindestens halbjährlich einer Sichtprüfung zu unterziehen. Die hierzu erforderliche Demontage und anschließende Montage ist entsprechend den Angaben in der Gebrauchsanleitung des Geräteherstellers durchzuführen. Fehlerhafte oder beschädigte Membranen sind sofort auszutauschen.

Funktionsprüfung:

Nach jedem Gebrauch sowie nach jeder Sichtprüfung und jedem Austausch der Lungenautomatenmembrane sind nachstehend Prüfungen mit geeigneten Prüfgeräten erforderlich.

Dichtheit im Überdruck:

Den drucklosen Lungenautomaten an das Prüfgerät anschließen und ein Überdruck von 7,5 mbar erzeugen. Die Druckänderung innerhalb 1 Minute muss < 1 mbar sein.

Prüfung von Dichtheit und Ansprechdruck des Lungenautomaten von Geräten in Normaldruckausführung

  • Flaschenventil(e) öffnen
  • Lungenautomat an Prüfgerät anschließen.

Die Druckänderung darf innerhalb 1 Minute den Grenzwert von 8 mbar nicht übersteigen

  • Unterdruck mit Prüfgerät erzeugen.
  • Der Ansprechdruck des Lungenautomaten darf –3,5 mbar nicht überschreiten.

Prüfung des statischen Druckes von Geräten in Überdruckausführung

  • Lungenautomat an zugehöriges Pressluftatmer-Grundgerät anschließen und Flaschenventil(e) öffnen
  • Lungenautomat an Prüfgerät anschließen.
  • Überdruckfunktion am Lungenautomaten einschalten.
  • Über eine Entlüftungsvorrichtung der Prüfeinrichtung max. 5 l/min abströmen lassen.
  • Entlüftungsvorrichtung schließen.
  • Der sich einstellende Druck darf 3,9 mbar nicht überschreiten.
  • Flaschenventil(e) schließen.
  • Lungenautomat von Prüfgerät trennen und Gerät entlüften.

Lungenautomaten einschließlich Lungenautomatenschlauch

Lungenautomaten einschließlich Lungenautomatenschlauch sind alle 6 Jahre einer

Grundüberholung durch den Gerätehersteller oder durch vom Hersteller autorisierte Person zu unterziehen.

Hinweise:

Lungenautomaten, die diese Anforderungen nicht vollständig erfüllen, dürfen nicht eingesetzt werden.

Bei Lungenautomaten, die ein Ausatemventil beinhalten, ist die Gebrauchsanleitung des Herstellers zu beachten.

Die Hersteller können strengere Parameter der Prüfungen vorschreiben.