Mutagene (Zusatzinformatiion)

Nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) teilt man die Mutagene in 3 Kategorien ein:
Kategorie 1Wirken beim Menschen mit Sicherheit Erbgutverändernd
Kategorie 2Sollten als für den Menschen erbgutverändernd angesehen werden, dafür bestehen begründete Annahmen
Kategorie 3geben wegen möglicher Erbgutveränderung beim Menschen Grund zur Besorgnis, gesicherte Erkenntnisse liegen jedoch nicht vor
Kategorien der Mutagene nach GefStoffV