Zusatzinformation:
Optische Signale bzw. Sichtzeichen sind für Feuerwehren entsprechen Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 1, „Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz -“, Abschnitt 20, festgelegt. Sie werden mit dem Arm bei flachgehaltener Hand gegeben und dienen zum Übermitteln von Befehlen und Meldungen, wenn andere Arten der Übermittlung nicht möglich oder unzweckmäßig sind.
Beispiele für mögliche Medien von Rückzugsignalen:
- dreimaliges kurzes Drücken der Fahrzeughupe, Pause, Wiederholung,
- alle Martinhörner an der Einsatzstelle einschalten
- vereinbarter Funkspruch als Dauerschleife
- Werksirene bei Industrieeinsätzen
- Lichtsignale in dunklen Räumen oder bei Nachteinsätzen