Die Prüfkalender gelten, wenn der jeweilige Hersteller für sein Produkt keine verschärfenden Bestimmungen, z. B. in der Bedienungsanleitung der Atemschutzgeräte, erlassen hat.
Entsprechend der Prüfkalender kontrolliert der Atemschutzgeräteträger und der Atemschutzgerätewart prüft Atemschutzgeräte (Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle, Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung)