Reinigungsmittel unterliegen den Bestimmungen des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) und müssen beim Umweltbundesamt (UBA) registriert sein. Das UBA erteilt für das Produkt eine Registriernummer (UBA-Nr.). Die UBA-Nr. ist auf dem Etikett des Behälters angegeben. Verpackungen müssen entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften, z. B. der Gefahrgutverordnung Straße, Schiene, Binnenschifffahrt (GGVSEBinsch) , gekennzeichnet und bei der Auslieferung mit Merkblättern und Datenblättern versehen sein.
Reinigungsmittel lassen sich am Einfachsten nach den Angaben ihrer Hersteller, z.B. in den Benutzungshinweisen, und ihrem Produktdatenblatt unterscheiden und anwenden. Vor allem sind die oft gegebenen Sicherheits-Hinweise, z.B. „reizend“, zu beachten.