Sicherheitsbeauftragter (Zusatzinformation)

Sicherheitsbeauftragte haben weder Weisungsbefugnis noch Aufsichtsfunktion, sie beraten nur. Gleichzeitig sollen sie ihre Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem Verhalten motivieren. Das notwendige Wissen erhalten sie in Kursen der Unfallversicherungsträger, z. B. zum Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen oder in einer Feuerwehr. Der Sicherheitsbeauftragte trägt nicht mehr Verantwortung als seine Kollegen.