Sicherheitstrupp (Zusatzinformation)

Atemschutzgeräteträger sollten so ausgebildet werden, dass jeder in einem Sicherheitstrupp in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern Hilfe leisten kann. Dazu sollten sie die Grundaufgaben des Sicherheitstrupps „Suchen – Finden – Retten“ beherrschen und wissen:

  • welche Suchtaktik sie anwenden können, z. B. Linke-Hand-Regel
  • mit welchen Maßnahmen und Geräten sie Hilfe leisten können,
    z. B. um Atemluft am Unfallort im Gefahrenbereich bereit zu stellen
  • wie sie die in Not geratenen retten können, z. B. Crashrettung.

Die wichtigsten Grundsätze nach FwDV 7 „Atemschutz“ für den Einsatz von Sicherheitstrupps lauten:

  • An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps
    mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke: 0/2/2) zum Einsatz bereit
    stehen. Je nach Risiko und personeller Stärke des eingesetzten
    Atemschutztrupps wird die Stärke des Sicherheitstrupps erhöht. Dies gilt
    insbesondere bei Einsätzen in ausgedehnten Objekten, beispielsweise in
    Tunnelanlagen und in Tiefgaragen. Der Sicherheitstrupp muss ein entsprechend
    der zu erwartenden Notfalllage geeignetes Atemschutzgerät tragen.
  • an Einsatzstellen, an denen eine Gefährdung von Atemschutztrupps
    weitestgehend auszuschließen oder die Rettung durch einen Sicherheitstrupp
    auch ohne Atemschutz möglich ist, beispielsweise bei Brandeinsätzen im
    Freien, kann auf die Bereitstellung von Sicherheitstrupps verzichtet werden.
  • gehen Atemschutztrupps über verschiedene Angriffswege in von
    außen nicht einsehbare Bereiche vor, soll für jeden dieser Angriffswege
    mindestens ein Sicherheitstrupp zum Einsatz bereitstehen. Die Anzahl
    der Sicherheitstrupps richtet sich nach der Beurteilung der Lage durch
    den Einsatzleiter.
  • jeder Atemschutzgeräteträger des Sicherheitstrupps muss ein Atemschutzgerät
    mit Atemanschluss angelegt, die Einsatzkurzprüfung durchgeführt sowie
    nach Lage weitere Hilfsmittel (zum Beispiel Rettungstuch) zum
    sofortigen Einsatz bereitgelegt haben. Es kann angeordnet werden,
    dass der Atemanschluss noch nicht angelegt, sondern nur griffbereit ist.
  • Sicherheitstrupps unterliegen ebenfalls der Atemschutzüberwachung.
  • rückt ein Sicherheitstrupp vor, ist sofort ein neuer bereitzustellen.