Betriebsanweisung

Definition

Für den Einsatz von Atemschutzgeräten hat der Unternehmer nach DGUV R112-190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ eine Betriebsanweisung zu erstellen, die alle für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben enthält.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Beim Atemschutz zählen :
  • eine auf der Risikoanalyse beruhende Auswahl an
    Atemschutzgeräten
  • Festlegungen zur Unterweisung, z. B. Umfang, Dauer und Inhalt
    der Aus- und Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern
  • Regelung der Überwachung des Atemschutzes und der
    Atemschutzgeräte
  • Maßnahmen zur Sicherung des ordnungsgemäßen Zustandes der
    Atemschutzgeräte.