Definition
von der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht anerkannte Feuerwehr eines Unternehmens, die für den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung, erforderlichenfalls auch für die ABC-Abwehr, eingerichtet und unterhalten wird.
Bildquelle: aargauerzeitung
Erläuterung
Betriebsfeuerwehren sind meist wie Berufsfeuerwehren ausgerüstet, aber als Freiwillige Feuerwehr organisiert, aus- und fortgebildet.