Definition
Von der zuständigen Aufsichtsbehörde anerkannte Feuerwehr eines Unternehmens, die für den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung, erforderlichenfalls auch für die ABC-Abwehr, eingerichtet und unterhalten wird.
Bildquelle: Chempark
Erläuterung
Werkfeuerwehren sind meist wie Berufsfeuerwehren ausgerüstet, aus- und fortgebildet.