Definition
mögliche Abweichung von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften im Einsatz zur Rettung von Menschenleben, ohne auf die Absicherung der Personen, z. B. Atemschutzgeräteträger, zu verzichten.
Erläuterung
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt als erfüllt, wenn ein Mindestmaß an Sicherheit die Gesundheit und die Aufgabenerfüllung sichern. Dazu zählen z.B. , dass die Atemschutzüberwachung gesichert ist und das Tragen der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung gesichert und überwacht wird.
Bildquelle: Dräger AG