Definition
Eine in nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV R112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ jährlich durchzuführende Präventionsmaßnahme in Bereichen, in denen in Gefahrensituationen das Tragen von Fluchtgeräten erforderlich werden kann.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Beispiel: Maßnahme der Belegschaft, z. B. einer Chemianlage, um im Rahmen einer planmäßigen Übung die Fluchtwege und Stellplätze zu verinnerlichen. Ggf. ist dabei die Handhabung der für die Rettung erforderlichen Atemschutzgeräte zu üben (Übungsgeräte).