Definition
als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist sie gesetzlicher Unfallversicherungsträger für alle Beschäftigten im öffentlichen Bereich, getrennt nach kommunalen, Landes- und Bundesbereich, auch Unfallkasse.
Erläuterung
Die Gemeindeunfallversicherungen verfolgen als Hauptziel die Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Alle deutschen Gemeindeunfallversicherungen, Feuerwehrunfallkassen und Berufsgenossenschaften (Unfallversicherung) sind seit 2007 in einem Dachverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), zusammengeschlossen
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