Personaldatei

Definition

Vom Atemschutzgerätewart oder einem Vertreter geführte Kartei zum Nachweis der für den Atemschutz erforderlichen Personendaten der Atemschutzgeräteträger, siehe auch persönlicher Atemschutznachweis.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

In der Personaldatei kann z. B. der Nachweis geführt werden über:

Jede Einsatzkraft muss einen persönlichen Atemschutznachweis führen; der Atemschutznachweis kann auch zentral geführt werden. In ihm werden die Untersuchungstermine nach G 26, absolvierte Aus- und Fortbildung und die Unterweisungen sowie die Einsätze unter Atemschutz dokumentiert. Der Leiter der Feuerwehr oder eine beauftragte Person bestätigt die Richtigkeit der Angaben.

Folgende Angaben sind in den Atemschutznachweis mindestens aufzunehmen:
  • Datum und Einsatzort
  • Art des Gerätes
  • Atemschutzeinsatzzeit (Minuten)
  • Tätigkeit