Kategorie: Lexikon P
Definition auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) beruhende Gesundheitsprävention Erläuterung
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Beispiele Masken-Helm-Kombinationen in Verbindung mit Pressluftatmer (Atemschutz/Kopfschutz); Atemschutzgerät für Strahlarbeiten (Atemschutz/Gesichtschutz; ggfs. Kopfschutz)
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Erläuterung Begünstigt wird die Entstehung durch einen unvollständigen Informationsfluss, persönlichen Erlebnissen, sowie körperlicher und seelischer Erschöpfung. Treffen mehrere dieser Voraussetzungen aufeinander, kann sich aus Unsicherheit bzw. Unruhe schnell Panik entwickeln.
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Erläuterung Man unterscheidet zwischen Einheiten vom Bund (Bundespolizei, BKA, Zoll, etc.) und Einheiten der Länder (Schutzpolizei, Kriminalpolizei, etc.). Die Einheiten können einzeldienstlich oder durch Gesetze der Länder geregelt sein.
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Erläuterung (1) Filtrierende Halbmasken (beispielsweise FFP) sind Atemschutzmasken. Sie schützen als PSA den Träger/die Trägerin vor Tröpfchen und gegen Aerosole. Filtrierende Halbmasken werden unter anderem durch die Filterleistung unterschieden, die mit steigender Filterleistung eine Einteilung in verschiedene Geräteklassen ermöglicht. Filtrierende Halbmasken müssen einem Zulassungsverfahren unterzogen sein. (2) Filtrierende Halbmasken mit Ausatemventil schützen nur den Träger …
„Partikelfiltrierende Halbmasken – FFP“ weiterlesen
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Definition Die Partikelfiltrierende Halbmaske ist ein vollständiges Atemschutzgerät. Da sie ihren Träger u.a. vor Tröpfchen und Aerosole aus flüssigen, nicht leicht flüchtigen Partikeln schützt, zählt sie zur Persönlichen Schutzausrüstung. Sie besteht aus nicht auswechselbaren z.T. elektrostatischem Filtermaterial. Als Halbmasken umschließen sie Mund, Nase und Kinn. Ihre Dichtlinie verläuft über den knöchernen Nasenrücken, die Wangen und …
„Partikelfiltrierende Halbmaske“ weiterlesen
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Definition Bietet unabhängig von der ausgeübten Belastung eine ständige Online-Kontrolle der Herzfrequenz und schützt so das Herz-Kreislauf-System des Übenden z. B. in der Atemschutzübungsanlage während der Bewältigung der Ergometer, der Übungsanlage, im Hitze- oder Zielraum. Erläuterung Die von der Telemetrie-Anlage erfassten Daten werden auf einem Kompaktdisplay im Kontrollpult oder auf einem PC angezeigt. Sie lassen …
„Puls-Telemetrie-Anlagen“ weiterlesen
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Erläuterung PSA der Kategorie I Diese Kategorie umfasst Produkte zum Schutz des Nutzers vor geringfügigen Risiken („simple design“). Der Hersteller geht davon aus, dass die PSA-Anwender die Wirksamkeit der PSA selbst einschätzen können, z. B. Schutzhandschuhe zum Schutz vor schwach aggressiven Reinigungsmitteln PSA der Kategorie II Produkte, die weder in Kategorie I noch in Kategorie …
„PSA – Kategorien“ weiterlesen
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Erläuterung Der Atemschutzgeräteträger eines Regenerationsgerätes atmet in seinen Atemanschluss aus. Von hier strömt seine Ausatemluft direkt in das Gerät. Dort wird das Kohlendioxid (CO2) aus seiner Ausatemluft in einem Absorber gebunden. Danach wird seine Ausatemluft mit Sauerstoff (O2) angereichert und wieder zur Einatmung gebracht.Die O2-Anreicherung lässt sich je nach Regenerationsgerät bedarfsgerecht entsprechend Atemintensität regeln.
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Erläuterung Der Puls beträgt ohne körperliche Belastung bei Früh- und Neugeborenen etwa 130 bis 140 Schläge/min, Kleinkindern etwa 120 bis 140 Schläge/min, Schulkindern etwa 90 bis 100 Schläge/min, Erwachsenen etwa 60 bis 80 Schläge/min. Die Dauerleistungsgrenze für den 8-Stunden-Tag liegt bei 30-35 Pulsschlägen über der Ruhepulsfrequenz. Atemschutzgeräteträger bei Übungen oder im Einsatz sollten einen Maximalpuls …
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Erläuterung Die Prüfverfahren müssen je nach Prüfgerät alle Teile der ASG erfassen, unabhängig, ob die Prüfung automatisch oder manuell erfolgt. Für die Zulassung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA; Zertifizierung) sind spezifische Prüfverfahren entwickelt und in der jeweiligen Norm des zu zertifizierenden Atemschutzgerätes festgelegt worden. Das erlaubt eine einheitliche und praxisnahe Prüfung in den Zulassungsstellen. Die Prüfverfahren …
„Prüfverfahren im Atemschutz“ weiterlesen
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Erläuterung So muss der Atemschutzgerätewart z. B. die Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung eines Pressluftatmers bzw. an Teilen von ihm nach festgelegter Prüftechnologie, unter Beachtung festgelegter Prüfparameter zu den vorgeschriebenen Zeiten vor und nach Gebrauch, halbjährlich, jährlich sowie aller 2, 4, 5 und 6 Jahre durchführen und nachweisen.
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Erläuterung Prüfstellen für Atemschutzgeräte sind im Prüfstellenverzeichnis der ZLS bzw. der EU-Kommission aufgeführt, z. B. die DEKRA-EXAM Prüfstelle für Atemschutzgeräte in Essen, das Institut für Arbeitssicherheit (IFA) in St. Augustin. Anforderungen, Voraussetzungen und Aufgaben von Institutionen zur Überprüfung von PSA hinsichtlich der Konformität mit den Richtlinien der vfdb, Referat 8, enthält die Richtlinie vfdb 0800 …
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Erläuterung Prüftorso ermöglichen die Simulation der üblichen Trageweisen von Atemschutzgeräten während ihrer Erprobung im Rahmen der Zertifizierung, z. B. zur Prüfung der Beständigkeit eines Atemschutzgerätes gegen relevante Zugkräfte oder normativ vorgeschriebener Flammentemperaturen bei der Beflammung von Pressluftatmern.
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Erläuterung Die Prüfnummer benötigt man zur Kennzeichnung des geprüften Gerätes während des meist mehrtägigen Zertifizierungsprozesses. Die Prüfnummer wird in das Prüfprotokoll und die EG-Baumusterprüfbescheinigung eingetragen.
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Definition Darin sind alle vorgeschriebenen Prüfungen und alle Reparaturen am jeweiligen Gerät festzuhalten und zu dokumentieren.
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Erläuterung Der Prüfkalender schreibt auch die Verantwortung der Atemschutzgeräteträger, Atemschutzgerätewarte und Sachverständigen im Atemschutz für Instandhaltung und Prüfung fest. Prüfkalender für die verschiedenen Atemschutzgeräte der Feuerwehren sind Bestandteil der Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten bei den Feuerwehren“. Die Prüfkalender der Atemschutzgeräte für alle anderen Anwender sind Bestandteil der Unfallverhütungsvorschrift DGUV R112-190 „Einsatz von Atemschutzgeräteträgern“.
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