In einigen Fällen des SprFu, z.B. bei Werkfeuerwehr, Rettungsdienst und Zusatzfunktionen, werden auch Betriebsfunkkanäle genutzt. Teilweise ist damit eine Verbindung ins öffentliche Telefonnetz möglich.
Der Sprechfunk der öffentlichen Feuerwehr ist in der BOS-Richtlinie, in der Katastrophenschutzdienstvorschrift/Polizeidienstvorschrift KatSDV/PDV und Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 810 geregelt. Auf die Kapazität der Kommunikationsanlagen ist zu achten, ggf. rechtzeitig Kanaltrennung bzw. Gruppenbildung betreiben.