Als Schutzmöglichkeiten lassen sich besonders Atemschutz, z. B. Filter und Pressluftatmer, und Körperschutz, z. B. Kontaminationsschutzhaube und Kontaminationsschutzanzug, nutzen. Richtiges Verhalten
Entsprechend der Richtlinie 2014/87/Euratom gelten u.a. für Atemschutzgeräteträger vor allem
- alle Strahlenexpositionen oder Strahlungsrisiken müssen so niedrig wie möglich gehalten werden.
- Limitierung und Überwachung individueller Dosisgrenzwerte ist für strahlenexponierte Personen Pflicht.
- die Strahlendosis von Einzelpersonen soll die für die jeweiligen Bedingungen festgelegten Grenzwerte
nicht überschreiten. Die enthält die Strahlenschutzverordnung, für Einsatzkräfte der Feuerwehr
spezialisiert die die FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“. - Vorbereitung und Durchführung von Notfallmaßnahmen muss gesichert sein