Als sinnvoll hat sich die Aufnahme von Angaben zu den persönlichen Ausrüstungen, z. B. zur Maskenbrille, erwiesen.
Für Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben sind mindestens folgende Angaben in den Atemschutznachweis aufzunehmen:
- Datum und Einsatzort
- Art des Gerätes
- Atemschutzeinsatzzeit (Minuten)
- Tätigkeit