Fehlerhafte Produkte können zu Schadensersatzleistungen durch den Hersteller führen. Damit soll der Endabnehmer bzw. Nutzer vor den von einem fehlerhaften Produkt ausgehenden Gefahren geschützt werden.
Die Produkthaftung des Herstellers kann erlöschen und seine Pflicht zur Schadensersatzleistungen unwirksam werden, wenn Dritte das Produkt verändern. Das ist z. B. der Fall, wenn eine Benutzung eines von Dritter Seite veränderten Produktes zu einem Unfall führt.
Beispiel: Ein Atemschutzgeräteträger trägt einen Pressluftatmer mit selbst angebrachtenHolster.
Damit bleibt er beim Innenangriff an einer Türklinke hängen und verletzt sich.