Nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) teilt man die Mutagene in 3 Kategorien ein:
Kategorie 1 | Wirken beim Menschen mit Sicherheit Erbgutverändernd |
Kategorie 2 | Sollten als für den Menschen erbgutverändernd angesehen werden, dafür bestehen begründete Annahmen |
Kategorie 3 | geben wegen möglicher Erbgutveränderung beim Menschen Grund zur Besorgnis, gesicherte Erkenntnisse liegen jedoch nicht vor |