Die Prüfung auf Leckage ist ein wichtiges Element der Prüfung von Atemschutzgeräten (ASG) und erfolgt meist über den Druckabfall. Dabei wird im ASG je nach Prüfvorschrift des Herstellers ein Überdruck oder Unterdruck angelegt, der sich innerhalb einer festgelegten Zeit nur um einen bestimmten Wert ändern darf. Geräte mit zu hohen Leckagewerten dürfen nicht zum Einsatz gebracht werden. Die Werte dazu werden von den Herstellern der ASG, der DGUV R112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ und der Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehren“ vorgegeben.