Der Träger der Feuerwehr, z. B. Bürgermeister oder Unternehmer, ist für die Sicherheit bei der Verwendung von Atemschutzgeräten verantwortlich. Bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Atemschutzes, der Aus- und Fortbildung einschließlich der regelmäßigen Einsatzübungen und der Überwachung der Fristen wird der Unternehmer vom Leiter der Feuerwehr unterstützt.
Der Leiter der Feuerwehr kann die ihm obliegenden Pflichten zur Ausführung delegieren, zum Beispiel an Beauftragte innerhalb der Feuerwehr oder an eine sonstige geeignete Stelle. Dazu zählen vor allem die für die Aus- und Fortbildung sowie für Wartung und Prüfung von Atemschutzgeräten,
Seine Verantwortung kann er nicht weitergeben.