Feuerwehrschutzhandschuhe müssen mit der Handschuhgröße, dem Zeichen und der Typbezeichnung des Herstellers, der angewendeten Norm (DIN EN 659), mit dem Symbol „Schutz – PSA“ und den erfüllten Leistungsstufen gekennzeichnet sein.
Die Leistungsstufen drücken die Güte des Schutzes durch die Handschuhe aus. Als Mindestanforderungen betragen sie nach DIN EN 659 für Abriebfestigkeit (3), Schnittfestigkeit (2), Weiterreißfestigkeit (3), Stichfestigkeit (3), Brennverhalten (4), Widerstand gegen konvektive Hitze (3) und Tastgefühl (1) Dabei ist 1 die niedrigste und 5 die höchste Leistungsstufe.
Ein einheitlicher Feuerwehrschutzhandschuh ist nicht vorgeschrieben. Die erforderlichen Leistungsstufen ergeben sich aus den jeweiligen Risiken und Gefährdungen, denen die Handschuhe ausgesetzt werden. Je höher die Gefährdungen, desto höher müssen auch die Leistungsstufen dieser PSA sein.