Die Kommunikation innerhalb eines Abschnitts erfolgt auf einem Abschnittskanal bzw. in einer Abschnittsgruppe, die Kommunikation zwischen den Abschnitten und zur Einsatzleitung erfolgt auf dem Führungskanal bzw. der Führungsgruppe.
Die Frequenz- bzw. Kanal- oder Gruppenvergabe findet durch die Landesbehörden im Rahmen der Vorgaben der BOS-Richtlinie statt. Der Funkverkehr ist nach FwDV 810 und der BOS-Richtlinie durchzuführen.
Auf die maximalen Reichweiten der eingesetzten Geräte sowie auf Überlastung der Funkkanäle bzw. -gruppen und auf eindeutige Funkrufnamen ist zu achten. Ggf. ist rechtzeitig Kanaltrennung bzw. Gruppenbildung durchzuführen. Bei kabelgestützten Geräten bzw. Systemen muss es eine Schnittstelle zwischen „normalem“ Einsatzstellenfunk und der Kabelanlage geben. Mindestens der Truppführer des Trupps mit Kabelanlage muss zusätzlich über ein entsprechendes Handfunkgerät verfügen, um sich ggf. mit Trupps ohne Kabelanlage verständigen zu können.