Die Flaschendruckprüfung ist die Basis für die Atemschutzüberwachung.
Ergibt die Flaschendruckprüfung, dass weniger als 90 Prozent des Nenn-Fülldruckes angezeigt werden, ist das Atemschutzgerät nicht einsatzbereit
Der Truppführer kontrolliert die Behälterdrücke im Trupp und meldet den niedrigsten.
Nach einem und nach zwei Drittel der zu erwartenden Einsatzzeit (Dritteldruck, Drittelzeit) ist durch die Atemschutzüberwachung der Atemschutztrupp auf die Durchführung der Flaschendruckprüfung zum Ermitteln der aktuellen Behälterdrücke hinzuweisen.
Für den Rückweg ist in der Regel die doppelte Atemluftmenge wie für den Hinweg einzuplanen. Bei einem Flaschendruck von 55 ± 5 bar muss beim Atemschutzgerät eine akustische und/oder optische Warnung ansprechen. Der Atemschutzgeräteträger hat jetzt spätestens den Rückweg anzutreten.