Definition
Deutsche Verordnung zur Regelung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit . Darüber hinaus regelt sie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Das in der BetrSichV enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar. Für den Atemschutz bedeutsame Grundbausteine dieses Schutzkonzeptes sind:
- Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel auf einheitlicher
Grundlage - Maßstab für die Basis für die Sicherheit ist der „Stand der Technik„
- Schutzmaßnahmen und Prüfungen müssen geeignet sein
- europäische Harmonisierungsrichtlinien, z. B. die Druckgeräterichtlinie,
sind die Basis der Mindestanforderungen für die
Persönliche Schutzausrüstung.