Die Wahrnehmung der Aufgaben für den Bevölkerungsschutz erfolgt in der Zuständigkeit der Länder für den Katastrophenschutz und in der Zuständigkeit des Bundes für den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe.
Zivilschutz:
Summe der nichtmilitärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, ihrer Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtiger ziviler Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie des Kulturgutes vor Kriegseinwirkungen sowie zur Beseitigung oder Milderung derselben
Katastrophenschutz:
Landesrechtliche Organisationsstrukturen zur Zusammenfassung von Kräften und Mitteln zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und vor Schäden, die von Katastrophen verursacht werden.
Katastrophenhilfe:
Hilfeleistung des Bundes bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall auf Anforderung des betroffenen Bundeslandes oder bei Gefährdung von mehr als einem Bundesland durch Bundespolizei, Streitkräfte oder Kräfte anderer Verwaltungen.