Definition
Zur Kommunikation zwischen:
- vorgehenden Trupps und deren Einheits- bzw. Fahrzeugführern
- Fahrzeugführern und den Zugführern/Abschnittsleitern
wird meist ein eigener 2-m-BOS-Kanal je Abschnitt genutzt. Es gibt auch Modelle mit Verkabelungen zwischen den vorgehenden Truppangehörigen und dem Fahrzeugführer bzw. Atemschutzüberwacher (Kombination aus Orientierungsleine und Kommunikationsanlage).
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterungen
Die Frequenz- bzw. Kanalvergabe erfolgt durch die jeweiligen Landesbehörden im Rahmen der BOS-Richtlinie. Der Funkverkehr wird nach FwDV 810 und der BOS-Richtlinie geführt. Dabei ist zu achten auf:
- Sicherung der maximalen Reichweiten der eingesetzten Geräte
- den Schutz vor Überlastung der Funkkanäle
- eindeutige Funkrufnamen
- rechtzeitige Durchführung der Kanaltrennung.
Bei kabelgestützten Geräten muss eine Schnittstelle zwischen „normalem“ Einsatzstellenfunk und der Kabelanlage vorhanden sein. Mindestens der Truppführer des Trupps mit Kabelanlage muss zusätzlich über ein 2-m-FuG verfügen, um sich ggf. mit Trupps ohne Kabelanlage verständigen zu können.