Die Frequenz- bzw. Kanal- oder Gruppenvergabe für die öffentlichen Feuerwehren findet durch die Landesbehörden im Rahmen der Vorgaben der BOS-Richtlinie statt.
Der Funkverkehr ist nach DV bzw. FwDV 810 „Fernmeldebetriebsdienst“ und der BOS-Richtlinie durchzuführen.
Es ist auf die maximale Reichweiten der eingesetzten Geräte sowie auf eine Überlastung der Funkkanäle bzw. Gruppen zu achten.
Wenn alle Atemschutzgeräteträger einer Einsatzstelle gleichzeitig auf einem Kommunikationsweg, dem Atemschutzkanal bzw. der Atemschutzgruppe, sprechen, dann ist wegen seiner Überlastung keine Verständigung möglich. Daher ist rechtzeitig Kanaltrennung bzw. Gruppentrennung durchführen. Dies führt dann sinnvollerweise zur Bildung von Abschnittskanälen bzw. -gruppen.