Im Prüfnachweis festzuhaltende Einträge sind fälschungssicher einzubringen. Die Nachweispflicht und der Umfang des Nachweises ergibt sich aus den Vorgaben des Herstellers, veröffentlicht z.B. in der Bedienungsanleitung und dem Gerätewarthandbuch.
Im Prüfnachweis festzuhaltende Einträge sind fälschungssicher einzubringen. Die Nachweispflicht und der Umfang des Nachweises ergibt sich aus den Vorgaben des Herstellers, veröffentlicht z.B. in der Bedienungsanleitung und dem Gerätewarthandbuch.