Gefahrenbeseitigung

Definition

ist die Unterbrechung zwischen Schadensereignis und zu erwartendem Schaden.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Beseitigung der Ursache, z.B. löschen eines Feuers, oder Entziehung des gefährdeten Objektes aus dem Wirkungsbereich, z.B. durch Evakuierung.