![](http://atemschutzlexikon.com/wp-content/uploads/2020/04/72-Aufsichtsbehörde.jpg)
Definition:
Behörde zur Marktüberwachung, eine staatliche Institution mit festgelegten Aufgaben, z. B. Gewerbeaufsichtsämter, Bergämter.
Erläuterung:
Eine Aufsichtsbehörde ist einer oder mehreren anderen Behörden übergeordnet und weisungsbefugt.
Auch Berufsgenossenschaften nehmen Aufsichtsaufgaben innerhalb ihrer Organisation wahr.
Bildquelle: Dräger AG